Für viele Kinder in den Anbaugebieten Subsahara-Afrikas steht noch immer statt Freizeit und Schule harte körperliche Arbeit an der Tagesordnung.
Zum Schutz der Kinder finden bei Cotton made in Africa die Konventionen 138 und 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labor Organisation, ILO) Anwendung: Jede Form von ausbeuterischer Kinderarbeit, die der Gesundheit und Entwicklung der Kinder schadet, und jede Kinderarbeit, die außerhalb der Familie erbracht wird, ist verboten.
Die an der Initiative beteiligten Baumwollbauern und Baumwollbäuerinnen arbeiten in kleinbäuerlichen Strukturen, die Bewirtschaftung des Ackerlandes erfolgt meist im Familienverbund. Die Mitarbeit der Kinder auf dem elterlichen Hof stellt immer noch eine Normalität dar. Mithilfe ist entsprechend den ILO-Konventionen erlaubt, sofern den Kindern ausreichend Zeit für Schulbesuch und Freizeit bleibt. Ebenso greift das Verbot jeglicher Arbeit, die der Gesundheit und der Entwicklung schaden kann, innerhalb der Familie. Das Ausbringen von Pestiziden ist Kindern genauso untersagt wie das Tragen schwerer Lasten. Um die Menschen in den Baumwollanbaugebieten über dieses wichtige Thema zu informieren und sie dafür zu sensibilisieren, welche Unterstützung seitens der eigenen Kinder akzeptabel ist und welche nicht, hat Cotton made in Africa Trainingsmaterial erstellt.